Qualitätssicherung von Bildwiedergabegeräten

Wichtig für den Betreiber

Vor Inbetriebnahme eines BWG, das zur Befundung eingesetzt wird, ist dieses einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Während der Abnahmeprüfung wird die Prüfhäufigkeit folgender Konstanzprüfungen festgelegt. In der Regel ist der Prüfrhythmus vierteljährlich.

  • Mit zunehmender Digitalisierung der Röntgendiagnostik wird das Thema Qualitätssicherung von "Bildwiedergabegeräten (BWG)" auch aus Sicht der Röntgenverordnung (RöV) immer akuter. Durch die große Vielfalt  der Darstellungsmöglichkeiten  eines Röntgenbildes werden erhöhte Anforderungen an die Bildwiedergabegeräte gestellt.
  • Bildwiedergabegeräte zur Befundung ("Befundungsmonitore") unterliegen der Qualitätssicherung nach der RöV.
  • Praktisch müssen die Betreiber Abnahme- und regelmäßige Konstanzprüfungen vorweisen.
  • Die technischen Spezifikationen sind in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) und in der DIN V 6868-57 geregelt.
  • Auf Wunsch übernimmt MedEquip die Beratung und Organisation bei notwendigem Monitortausch.
  • Rufen Sie uns an, wenn sich Fragen ergeben. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
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